Anpassung im Impressum notwendig!

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

zunächst hoffen wir, dass es Ihnen allen gut geht – dies besonders in Anbetracht der derzeitigen Lage in der Ukraine, die auch uns nicht unberührt lässt und uns unsere Arbeit zu mancher Zeit nicht leicht macht.

Dennoch müssen wir uns heute mit einem (datenschutz-)rechtlichen Thema an Sie wenden, dass zwar mit Blick auf unsere Mitmenschen in der Ukraine völlig nichtig erscheint, wir aber nicht sehenden Auges übersehen können.

In Ihren Impressen findet sich sehr wahrscheinlich der folgende Hinweis:

„Für den Inhalt verantwortliche Person (§ 55 Abs. 2 RStV)“

 Zwischenzeitlich wurde allerdings der Rundfunkstaatsvertrag, auf den hier Bezug genommen wird, vom Medienstaatsvertrag (MStV) abgelöst.

Wir möchten Sie daher bitten den vorstehenden Hinweis wie folgt zu korrigieren:

„Für den Inhalt verantwortliche Person (§ 18 Abs. 2 MStV)“

 An dieser Stelle möchten wir auch nochmals darauf hinweisen, dass inhaltlich verantwortlich immer nur eine natürliche Person sein kann. Es reicht also nicht aus, nur die jeweilige juristische Person anzugeben.

 

Bei Rückfragen hierzu stehen wir Ihnen wie immer gerne auch telefonisch zur Verfügung.

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