Datenschutzrecht

Wer wissen möchte, welche ihn betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seines sozialen und gesellschaftlichen Umfeldes bekannt sind und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner hierrüber nicht abzuschätzen vermag, kann in seiner persönlichen Freiheit nicht nur unwesentlich eingeengt und beschränkt werden und damit unter Umständen nicht mehr aus eigener Selbstbestimmung planen oder entscheiden.

Diese Gefahren zu verhindern und die Mitteilung von personenbezogenen Daten wieder in das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Einzelnen zu stellen, ist die zentrale Zielsetzung und Grundlage des Datenschutzrechtes. Gerade vor dem Hintergrund der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), welche am 25.05.2018 in Kraft getreten ist, ist es wichtiger denn je, den grundrechtlich geschützten Anspruch des Einzelnen gegen unbegrenzte und unberechtigte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe seiner persönlichen Daten zu gewährleisten.

Hierfür sind die Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen elementare Voraussetzung. Wir entwerfen für Sie passende Datenschutzerklärungen und Datenschutzhinweise, helfen Ihnen bei der Erstellung und Überprüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen sowie der Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeit.

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Rechtsanwalt Hubert Beeck

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