Wegweisende Entscheidung des Bundeskartellamtes zu Facebook

Das Bundeskartellamt hat nunmehr festgestellt, dass Facebook in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. Diese verhindert, dass die Nutzer frei über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten bestimmen können. Aus diesem Grunde sei die Datenverarbeitung von Facebook nicht datenschutzkonform und müsse angepasst werden.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unterstützt die Entscheidung des Bundeskartellamtes: Daten sind im 21. Jahrhundert ein wichtiger Wettbewerbsfaktor, so Kelber. Das aktuelle Geschäftsmodell von Facebook verstößt in mehreren Punkten gegen die hiesigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Gerade die Tatsache, dass Einwilligungen als wesentliche Grundlage für die meisten Datenverarbeitungen nicht den Vorgaben der DSGVO entsprechen, habe ich schon mehrfach kritisiert.

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