Die Zukunft der Cookie-Banner – das mögliche Aus?

Sie ploppen (unter Datenschutzgesichtspunkten im besten Fall) immer dann auf, wenn man gerade im Internet surft und eine Website besuchen möchte – Cookie-Banner; vielen auch als Consent-Management-Tool bekannt.

Durch das Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (kurz: TTDSG) können nicht technisch notwendige Cookies über ein Consent-Management-Tool auf Webseiten eingebunden werden, sofern Verbraucher bzw. Seitenbesucher die Möglichkeit haben, in die Nutzung dieser Cookies und die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten einzuwilligen und diese Einwilligung, bspw. durch Widerruf, entsprechend zu verwalten.

Die Kritik an den Cookie-Bannern unter dem Gesichtspunkt der (In-)Transparenz hält sich dennoch.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) arbeitet im Zuge dessen (derzeit noch unveröffentlicht und inoffiziell) am Entwurf einer sog. „Einwilligungsverwaltungs-Verordnung“. Danach sollen Verbraucher nicht mehr einzeln auf jeder besuchten Website der Datenverarbeitung durch die Nutzung von Cookies zustimmen oder ablehnen müssen.

Außerdem ist der status quo noch dergestalt, dass die Einwilligung in die Datenverarbeitung schneller und weniger umständlich ist als deren Ablehnung. Dies wird durch die farbige Konzeption der Cookie-Banner oftmals noch visuell durch sog. Dark Patterns und Nudging verstärkt und gestaltet sich für den Verbraucher somit nicht mehr nutzerfreundlich.

Der Entwurf des BMDV soll dem entgegentreten, indem sich die Einwilligung in den Einsatz von Cookies genauso gestaltet wie die Ablehnung.

Daran anknüpfend soll auch künftig mit Voreinstellungen bei Einwilligungsabfragen Schluss sein. Durch die Erteilung genereller kategorischer Einwilligungen soll der Vielzahl von Cookie-Bannern vorgebeugt werden. Dabei soll allerdings eine Modifizierung der einzelnen Angebote weiterhin möglich sein.

Der Entwurf sieht vor, dass Nutzer spätestens alle 6 Monate dazu aufgefordert werden, ihre Einstellungen zu überprüfen und ggf. anzupassen. Zudem müssen Hersteller und Vertreiber von Consent-Management-Tools sich vom Bundesdatenschutzbeauftragten anerkennen lassen, um zu regulieren, dass die Anbieter kein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Erteilung der Einwilligung und den verwalteten Daten haben.

In Planung ist damit einhergehend eine Einbindungspflicht für Anbieter von Telemedien, damit die Betreiber von Webseiten dem Einsatz der anerkannten Tools nicht entgehen können.

Der Gesetzesentwurf stößt indes auch auf Kritik, denn Verantwortliche von ganz oder teilweise durch Werbung finanzierte Webseiten dürfen weiterhin individuelle Einwilligungen von Nutzern abfragen. Beispiel für derartige Websites sind Online-Zeitschriften.

Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass dies alles „Zukunftsmusik“ ist.

Es besteht derzeit keine Notwendigkeit einer diesbezüglichen Anpassung oder Änderung Ihrer Cookie-Banner, sofern sie natürlich den derzeitigen Anforderungen genügen.

Sofern sich in Zukunft Handlungsbedarf ergeben sollte, werden wir hierüber in gleicher Form informieren.

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Cookie-Banner oder Ihre Datenschutzerklärung/Impressum mit den derzeit geltenden Regelungen konform ist(sind?), stehen Ihnen als zertifizierte Datenschutzexperten gerne zur Verfügung.

 

 

Jennifer Schild                                         Hubert Beeck

Rechtsanwältin                                        Rechtsanwalt

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