Arbeitgeberschutzpflichten bei Hitze
Diesen Sommer ist es so heiß wie lange nicht mehr und das stellt nicht nur Beschäftigte vor erschwerte Arbeitsbedingungen, sondern auch Arbeitgeber. Denn das Arbeitsschutzgesetz
Diesen Sommer ist es so heiß wie lange nicht mehr und das stellt nicht nur Beschäftigte vor erschwerte Arbeitsbedingungen, sondern auch Arbeitgeber. Denn das Arbeitsschutzgesetz
„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung […], mit Zustimmung und Beteiligung
Mit dieser Frage musste sich vergangenes Jahr die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg beschäftigen (Urteil vom 01.12.2021 – 4 Sa 32/21). Die Klägerin war
Während Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung (d.h. mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 %) bislang in der Probezeit aufgrund ihrer Behinderung vor einer Kündigung nicht
Bis zum Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 war der Betriebsrat lediglich als „Teil der verantwortlichen Stelle“ verpflichtet, personenbezogene Daten innerhalb seiner Zuständigkeit angemessen zu
Gerade in Zeiten der Covid-19-Pandemie werden viele Arbeitsplätze durch die Möglichkeit von Kurzarbeit geschützt. Dabei arbeiten die Arbeitnehmer weniger oder, wie in Fällen von „Kurzarbeit
Der EuGH hat in zwei Urteilen vom 9.3.2021 (Rs. C-580/19 und Rs. C 344/19) klargestellt, dass in bestimmten Fällen die Rufbereitschaft als Arbeitszeit gewertet wird,
Nach der bundesweit verschärften Verlängerung des Corona-Lockdowns bis (vorerst) zum 31.01.2021 ist die Frage, ob ArbeitnehmerInnen einen Anspruch auf Verrichtung ihrer Arbeitsleistung im Home-Office haben,
Bereits im Jahr 2012 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass gesetzliche Urlaubsansprüche 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres erlöschen, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub wegen
Die Digitalisierung schreitet auch im Arbeitsverhältnis immer weiter voran. Insbesondere in Zeiten von Corona können hierdurch Arbeitsabläufe wesentlich einfacher und flexibler gestaltet werden. Allerdings hat
Rechtsanwalt Hubert Beeck
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